Umgang mit Demokratischen Schulen und Schulgründungsinitiativen

    Lest hier die Petition zur Verbesserung der Genehmigungsverfahren von Demokratischen Schulen in Bayern des Forum Bildungspolitik, in dem wir auch Mitgliedsorganisation. Noch wurde diese Petition im Bildungsausschuss nicht behandelt. Wir informieren Euch natürlich, wenn es so weit ist.

    Petition und Anschreiben

    In der Bildungslandschaft eines demokratischen Landes, in dem Eltern und Schülerlnnen die Schulform frei wählen können, müssen auch Schulen Raum haben, in denen Schülerlnnen konsequent selbstbestimmt lernen und Demokratie leben können. In einigen deutschen Bundesländern sind Demokratische Schulen bereits seit vielen Jahren Realität. Die 1989 gegründete Freie Schule Leipzig leistete Pionierarbeit, gefolgt von inzwischen rund 20 weiteren Schulen in Deutschland und hunderten von Schulen weltweit. In Israel sind Demokratische Schulen aufgrund ihrer Erfolge bereits seit 30 Jahren Teil des staatlichen Schulsystems.

    Trotz des international seit fast 100 Jahren erprobten Schulkonzepts steht die bayerische Regierung Demokratischen Schulen noch immer skeptisch gegenüber. Dies bezeugen Ablehnungen von Genehmigungsanträgen und mehrfache ablehnende Rückmeldungen in Genehmigungsverfahren Demokratischer Schulen. Mittlerweile gibt es sechs Gründungsinitiativen für Demokratische Schulen, die teilweise seit mehreren Jahren ohne Erfolg mit den behördlichen Auflagen und dem Genehmigungsverfahren zu kämpfen haben.

    Die erste und bislang einzige in Bayern genehmigte Demokratische Schule, die Sudbury Schule Ammersee, wurde im Sommer 2016 von den Behörden aufgrund eines negativen Inspektionsberichts geschlossen. Das eingesetzte Inspektorenteam verfügte jedoch nicht über ausreichende Kenntnisse im Fachgebiet der Demokratischen Schulen und im Speziellen über das genehmigte pädagogische Konzept der Schule. Zudem wurden sämtliche Berichte von Bildungsexperten, die die Schule besucht haben, ignoriert bzw. die Regierungsbeamten haben sich über die Aussagen der Fachleute hinweggesetzt.

    Wir fordern, dass auch Bayern die Weichen für eine demokratisch gestaltete Zukunft legt und den gesetzlichen Rahmen zur Erleichterung des Betriebs freier Demokratischer Schulen schafft, an denen selbstbestimmt und altersgemischt gelernt wird.

    Wir fordern mehr Mut und Vertrauen, Art. 90 des BayEUG umzusetzen, in dem es heißt: „Private Schulen dienen der Aufgabe, das öffentliche Schulwesen zu vervollständigen und zu bereichern. Sie sind im Rahmen der Gesetze frei in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, über Lehr- und Erziehungsmethoden, über Lehrstoff und Formen der Unterrichtsorganisation.“

    Unsere Forderungen im Detail:

    1. Sicherung der Transparenz im Genehmigungsverfahren von Ersatzschulen

    Viele Schulgründungsinitiativen machen wiederholt die Erfahrung, dass die Genehmigungsvoraussetzungen für Ersatzschulen nur in allgemeinen Aussagen kommuniziert werden und diese sich je nach Regierungsbezirk zum Teil deutlich unterscheiden. Zudem erfolgt die Kommunikation von Anforderungen oftmals nur schrittweise, so dass sich Schulgründungsinitiativen mehrfach auf neu hinzukommende Anforderungen einstellen müssen, was das Genehmigungsverfahren unverhältnismäßig in die Länge zieht. Darüber hinaus erfolgen Rückmeldungen verspätet oder in manchen Fällen auch gar nicht. Es fehlt eine verbindliche und vollständige Rückmeldung zur Nachbesserung von Unterlagen. Selbst nach mehrmaliger gezielter Nachfrage fehlen beispielsweise einheitliche Standards zum Lehrpersonal. Zudem wurden Lehrkräfte für nicht genehmigungsfähig erachtet, welche selbst jedoch lange im öffentlichen Schulsystem tätig waren. Wir fordern außerdem, dass — besonders im Zeitalter der Digitalisierung — nicht die Gründungsinitiative alle Personendaten einer bereits im Schuldienst tätigen Person zusammentragen muss. Die Eignung für den Schuldienst ist der Aufsichtsbehörde schließlich in einem solchen Fall ausdrücklich und hinlänglich bekannt. Name und Geburtsdatum und eine entsprechende Selbstauskunft muss somit ausreichen. Insgesamt betrachten wir den Willen zur Kooperation in Genehmigungsverfahren als ungenügend, um das Grundrecht auf Gründung einer Privatschule in ausreichendem Maße zu gewährleisten. Wir fordern daher eine transparente und kooperative Kommunikation im Genehmigungsverfahren und eine Gleichbehandlung in der Genehmigung von Lehrkräften wie im Art. 92 Abs. 2 Satz 2 sowie im Art. 94 Abs. 1 Satz 1 BayEUG beschrieben. Außerdem fordern wir, resultierend aus dem Recht zur Schulgründung für Bürgerlnnen (Art. 7 GG), dass eine umfassende Beratung für Schulgründungsinitiativen eingerichtet wird. Diese muss alle für eine Schulgründung relevanten Anforderungen erläutern und entsprechend erklären.

    2. Mehrstufiges Genehmigungsverfahren, Ausstellen von Vorabgenehmigung, Dialog schon vor vollständigem Genehmigungsantrag

    Da Gründungsinitiativen freier Demokratischer Schulen in Bayern noch unpraktizierte pädagogische Konzeptionen einreichen, ist für die Genehmigung des pädagogischen Konzepts ein Kommunikationsprozess mit den jeweiligen Schulbehörden nötig, um die angestrebte Genehmigung zu erreichen. Die Schulbehörden verweigern den Dialog oftmals mit Verweis auf eine vollständige Antragstellung. So müssen bereits ein Bauantrag, Mietvertrag, Personalverträge und Schülerlnnenanmeldungen vorliegen, um in einen Dialogprozess über das pädagogische Konzept zu gelangen. Dies stellt die Schulgründerlnnen vor große Hürden, da ohne Genehmigung des pädagogischen Konzepts kaum ein Mietvertrag, Personalverträge, u. a. abgeschlossen werden können. Wir wünschen uns daher ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren, in dem vorab verbindliche Aussagen seitens der Regierung zum pädagogischen Konzept und dann schrittweise sowie unabhängig voneinander zu den Lehrkräften, den Schülerlnnenanmeldungen, dem Gebäude und allen weiteren

    Unterlagen gemacht werden. Das mehrstufige Genehmigungsverfahren soll in engem Dialog zwischen den Gründungsinitiativen und der jeweiligen Regierung stattfinden. Vorläufige Genehmigungen im Sinne des Art. 98 BayEUG sollen für Teilbereiche ausgestellt werden.

    3. Einsetzen eines eigenen Sachgebiets bzw. Referat für Schulen in freier Trägerschaft

    Die Genehmigung für Schulen in freier Trägerschaft ist aktuell dem Sachgebiet 44 (Schulorganisation und Schulrecht) der jeweiligen Regierung angegliedert. Die Sachgebietsleiterlnnen haben meist keine pädagogische Berufsausbildung und können innovative pädagogische Konzepte daher nur schwer pädagogisch beurteilen. Da das Sachgebiet hauptsächlich öffentliche Schulen behandelt, werden gesetzliche Bestimmungen, die für öffentliche Schulen gelten, oft eins-zu-eins auf private Schulen übertragen, obwohl die Gesetzesgrundlage (Art. 134 BV) ihnen eine ihrer Eigenart entsprechende Verwirklichung zusichert. So sehen sich Gründungsinitiativen oftmals mit Genehmigungsanforderungen konfrontiert, die für öffentliche, aber nicht für private Schule gelten. Außerdem stellen Gründungsinitiativen wie oben beschrieben oft fest, dass Rückmeldungen verspätet und ohne hinreichende Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgen. Wir fordern daher die Gründung eines eigenen Sachgebietes in den einzelnen Regierungen sowie ein Referat im Kultusministerium zur Behandlung von Schulen in freier Trägerschaft.

    4. Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Festlegung von Standards zur Anerkennung der Gleichwertigkeit

    Eine Privatschule muss zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen u. a. die Gleichwertigkeit zu Regelschulen nachweisen, wobei gleichzeitig die Gestaltungsfreiheit privater Schulen weiterhin besteht. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist daher zentrales Thema im Genehmigungsprozess und oft der entscheidende Ablehnungsgrund. Wir fordern daher einen Dialogprozess zwischen dem Kultusministerium und Vertretern der entsprechenden Verbände (EUDEC und/oder Bund Freier Alternativschulen), um akzeptierte Möglichkeiten zur Sicherung der Gleichwertigkeit und gleichzeitiger Berücksichtigung des pädagogischen Interesses freier Demokratischer Schulen zu entwickeln. Hierzu soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

    5. Aufhebung der Wartezeit zum Erhalt staatlicher Zuschüsse

    Nach Art. 31 Abs. 6, Art. 32 Abs. 2, Art. 34a Abs. 3 und Art. 38 Abs. 3 BaySchFG besteht eine Wartezeit von zwei Jahren, in denen nur gekürzte bzw. keine staatlichen Zuschüsse gewährt werden. Dies stellt für die Schulträger eine erhebliche finanzielle Belastung dar, sodass sie in den meisten Fällen gezwungen sind, ein erhöhtes Schulgeld zu erheben und/oder Kredite aufzunehmen, die sie auch nach Jahren weiterhin finanziell belasten. Daher fordern wir die Streichung der oben genannten Artikel im BaySchFG. Alternativ wäre es auch zielführend, die im Gesetz vorgesehene Finanzierungsdifferenz nach den ersten zwei Jahren rückwirkend zu erstatten.

    6. Konzeptgerechte Formen der Inspektion durch die Schulaufsichtsbehörde

    Genehmigte Ersatzschulen mit besonderem pädagogischem Interesse im Sinne des Art. 92 Abs. 3 wurden in der Vergangenheit teilweise von Inspektorlnnen ohne ausreichende Kenntnis des pädagogischen Konzepts inspiziert. Wir fordern daher an das Konzept angepasste Methoden zur Schulinspektion. Darüber hinaus müssen Schulrätlnnen, Inspektorlnnen und Sachbearbeiterlnnen über ein umfassendes pädagogisches Verständnis und Einordnungsvermögen sowie über Fachkenntnisse verschiedener Lernmethoden und Schularten verfügen, um das Recht auf eine pluralistische Bildungslandschaft zu ermöglichen.

    Warum sind Demokratische Schulen wichtig?

    Individuelle Menschen brauchen individuelle Lebens- und Lernkonzepte. In den traditionellen Schulformen kommt dies oft zu kurz, so dass immer mehr Schülerlnnen im Schulalltag leiden. Gleichzeitig gewinnen im modernen Berufsleben verstärkt Qualitäten an Bedeutung, die an Demokratischen Schulen ganz besonders gefördert werden: Teamgeist, Kommunikationsfähigkeit, Toleranz, selbstorganisiertes Lernen und Arbeiten, Kreativität, Flexibilität und freies Denken. Die Gesellschaft profitiert von mündigen, verantwortungsbewussten Bürgerlnnen mit hoher Sozialkompetenz. Schon seit Jahren wünschen sich Bildungsexpertlnnen und Bürgerlnnen für Schulen lebensnahe Lernorte, nachhaltiges Lernen, mehr Gemeinsinn und soziale Kompetenzen sowie mehr Potenzialentfaltung und Eigenverantwortung (siehe auch der 2011 von Angela Merkel initiierte Zukunftsdialog, der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung des UNESCO- Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung (2015-2019) sowie auch regional das 2017 verabschiedete Münchner Manifest für Lernen im 21. Jahrhundert).

    An einer Demokratischen Schule wird all dies in hohem Maße umgesetzt. Hier entscheiden Kinder und Jugendliche selbst, was, wann, wie, mit wem und wozu sie lernen. Sie können aus eigenem Antrieb ihrer Neugier folgen und aus ihrer Begeisterung heraus das lernen, was sie fasziniert. Dabei gehen Schülerlnnen und Lernbegleiterlnnen respektvoll und auf Augenhöhe miteinander um und erfahren Sicherheit und Geborgenheit. Unterstützt wird diese Struktur durch einen demokratisch geregelten Schulalltag, den alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gleichberechtigt mitbestimmen. Hier wird Demokratie nicht gelehrt, sondern gelebt.

    Und das erwiesenermaßen mit Erfolg: Laut einer Studie aus dem Jahr 2004 über die Absolventen der amerikanischen Sudbury Valley School verfolgten 80% der Schülerlnnen eine akademische Laufbahn, andere wurden gemäß ihren Interessen Koch, Schreiner, Künstler etc. Alle gaben an, den Beruf ergriffen zu haben, den sie sich gewünscht hatten. Die besten Voraussetzungen für ein verantwortungsbewusstes und glückliches Miteinander. Weitere Informationen zu Demokratischen Schulen finden Sie auf der Homepage des europäischen Dachverbands EUDEC unter www.eudec.org/de.

    Gezeichnet von Simone Fleischmann
    Vorsitzende des Forum Bildungspolitik

    Zum Forum Bildungspolitik zählen diese Organisationen:

    l Akademie für Ganztagsschulpädagogik (AfG) l Aktion gute Schule e. V.l Aktion Humane Schule Bayern l Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) l Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände Bayerischer Kindertageseinrichtungen e. V. (ABK) l Bayerischer Elternverband e. V. (BEV) l Bayerischer Jugendring (BJR) l Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e. V. (BLLV) l Bayerischer Volkshochschulverband e.V. (bvv) l Bund der Deutschen Katholischen Jugend – Bayern (BDKJ) l Bündnis zur Erneuerung der Demokratie (BED) l Dachverband Bayerischer Träger für Kindertageseinrichtungen e.V. (DBTK) l Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e. V. l Deutscher Familienverband – Landes­verband Bayern e. V. (DFV) l Deutscher Gewerkschaftsbund, (DGB), Bezirk Bayern l Deutscher Kinderschutzbund – Landes­verband Bayern e. V. (DKSB) l Eine Schule für Alle – in Bayern e. V. l European Democratic Education Community (Eudec) l Fachverband für Kunstpädagogik, BDK e. V. l Gemeinsamer Elternbeirat für die Grundschulen der Landeshauptstadt München (GEB GS) l Gemeinschaft Evangelischer Erzieher in Bayern e.V. (GEE) l Gesamtverband Evangelischer Erzieher und Erzieherinnen in Bayern e. V. (GVEE) l Gesellschaft macht Schule gGmbH (GmS) l Gewerkschaft Erziehung und Wissen­schaft – Landes­verband Bayern (GEW) l Grundschulverband – Arbeitskreis Grundschule e. V. – Landesverband Bayern (GSV – AKG) l InitiativGruppe – Interkulturelle Begegnung und Bildung e. V. (IG) l Institut für Zusammenarbeit im Erziehungsbereich (IFZE) l JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis l Landesarbeits­gemeinschaft Bayerischer Familienbildungsstätten e. V. l Landesarbeits­gemeinschaft Bayern Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e. V. l Landesarbeits­gemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Bayern e. V. l Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK) l LandesschülerInnenvereinigung Bayern e. V. (LSV) l Landesverband Bayerischer Schulpsychologen e. V. (LBSP) l Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. Bayern (LVL) l Landesvereinigung Kulturelle Bildung Bayern e. V. (LKB:BY) l Montessori Landesverband Bayern e. V. l Netzwerk Ganztagsbildung l Netzwerk Inklusion Bayern e.V. l PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.l StadtschülerInnenvertretung München l Sudbury München e. V. l Verband Berufstätiger Mütter e. V. (VBM) l Verband Sonder­pädagogik e. V. (vds)

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